Eingeschränkter Pandemiebetrieb in den Kitas
Liebe Eltern, liebe Personensorgeberechtigten,
wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, hat das Land NRW einen eingeschränkten Pandemiebetrieb in den Kindertagesstätten zwischen dem 11. Januar bis voraussichtlich zum 31.Januar 2021 verfügt.
Dadurch wurden nach den Vorgaben des Ministeriums für Kinder und Familien (MKFFI) auch die Betreuungszeiten Ihrer Kinder gekürzt. Ihnen stehen nun zunächst 15 anstatt 25, 25 anstatt 35 und 35 anstatt 45 Stunden Betreuung in der Woche zur Verfügung. Aufgrund der Regelung des MKFFI, feste Gruppen mit einem festen Personalstamm zur Verfügung zu halten, werden wir die tägliche Betreuungszeit auf acht Stunden täglich reduzieren. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Öffnungszeiten werden mit dem jeweiligen Elternbeirat ihrer Kita abgestimmt.
Die Betreuungsstunden sind auf 5 Tage die Woche aufzuteilen. In Ausnahmefällen und nur in Absprache mit der Kita-Leitung, können die täglichen Betreuungsstunden flexibler genutzt werden, sodass Sie die Stunden auch zusammenlegen können. Die endgültige Entscheidung darüber trifft die Einrichtungsleitung. Die wöchentliche Betreuungszeit darf nicht überschritten werden, die Abholzeiten bei 15 (ehemals 25) Betreuungsstunden ist spätestens um 12.30 Uhr und bei 25 (ehemals 35) Betreuungsstunden spätestens um 14 Uhr.
Sollten Sie derzeit davon ausgehen, dass Sie ab Montag, 11. Januar, dem dringenden Appell von Familienminister Stamp Folge leisten können, freuen wir uns über eine Rückmeldung. Der Minister hat Eltern und Personensorgeberechtigte dazu aufgefordert, ihre Kinder nur im Notfall in den Kitas und Familienzentren betreuen zu lassen. Ihre Rückmeldung hilft uns sehr in der Personalplanung. Natürlich ist Ihnen bei einer kurzfristigen Änderung nicht der Betreuungsanspruch genommen.
Mit den Beiträgen für das Mittagessen werden wir zunächst wie im eingeschränkten Regelbetrieb verfahren, das heißt der Sockelbeitrag wird durchgängig bezahlt, wir erstatten Ihnen Essensbeiträge wochenweise Ende Januar wieder zurück, wenn Ihr Kind nicht mitessen sollte.
Wir Informieren Sie umgehend, wenn sich an den Regelungen des MKFFI etwas ändern sollte.
Herzliche Grüße
Ihre AWO Kreis Mettmann