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Geschlossene Kitas: Wer erstattet welche Gebühren zurück

Liebe Eltern von Kindern, die von der AWO im Kreis Mettmann betreut werden,

zurzeit erreichen uns viele Anfragen, was die Gebührenerstattung bezüglich der aufgrund der Corona-Virus-Pandemie geschlossenen Kitas und Familienzentren betrifft. Bitte bedenken Sie, dass eine Situation wie die jetzige mit der Schließung aller Einrichtungen noch nie dagewesen ist. Zurzeit sind wir daher vollauf damit beschäftigt, Lösungswege und Strategien für alle damit neu aufgetauchten Probleme zu finden. Denn auch wenn es von außen so aussehen mag, für uns bedeutet die Schließung der Einrichtungen zurzeit nicht unbedingt weniger Arbeit. Deshalb können wir uns auch nicht ausschließlich mit dem Thema Rückerstattung der Gebühren beschäftigen. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen gemeinsam mit Ihnen, dass der aktuelle Ausnahmezustand bald wieder beendet ist.

Die Gebühren für den Betreuungsplatz ihres Kindes/ ihrer Kinder entrichten Sie nicht an die AWO, sondern an die jeweilige Kommune. Diese beauftragt wiederum die AWO Kreis Mettmann mit dem Unterhalt der Einrichtung. Aus diesem Grund können wir Ihnen auch nicht sagen, ob und wann Ihnen die Gebühren für die Betreuung erstattet werden. Der richtige Ansprechpartner für diese Frage ist Ihre Kommune.

Die Essensgelder setzen sich aus einem Anteil für das Küchenpersonal und einem Anteil Einkaufskosten zusammen. Die Einkaufskosten bekommen Sie von der AWO Kreis Mettmann erstattet, sofern Ihr Kind über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht von uns betreut wurde. Für die meisten der von uns betreuten Kinder gilt zwar weiterhin das behördlich verhängte Betretungsverbot. Kinder von Eltern, die in sogenannten Schlüsselpositionen, also in Bereichen tätig sind, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung oder die Versorgung der Bevölkerung betreffen, sind davon ausgenommen. Da wir zurzeit nicht wissen, wie viele dieser Eltern den Betreuungsanspruch für ihre Kinder in Anspruch nehmen werden und wie lange die Schließung überhaupt dauern wird, bekommen Sie das zu viel bezahlte Geld mit dem Abschluss des Kitajahres zum 31. Juli zurückgezahlt.  

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der Vielzahl der von uns betreuten Kinder und Familien keine individuellen Lösungen bezüglich der Rückerstattung der Gebühren mit Ihnen treffen können und nur bedingt persönlich auf ihre Mails antworten können.

Unter diesem Link des Familienministeriums finden Sie Informationen zum Betretungsverbot für Kitas und für die Kinder welcher Personengruppen das Betretungsverbot nicht gilt: https://bit.ly/3b17hss

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