Info-Update OGS
Liebe Eltern von Kindern, die in den Offenen Ganztagsschulen von der AWO betreut werden.
Der Distanzunterricht und die Notbetreuung in den Schulen gehen zunächst einmal unverändert weiter, für Sie und Ihre Kinder ändert sich also auch mit Eintreten der bundesweiten Notbremse nichts. Das von Ihnen gezahlte Essensgeld wird bis auf den Sockelbetrag tagesgenau abgerechnet und Ihnen im Folgemonat zurückgezahlt.
Bleiben Sie gesund,
Ihre AWO Kreis Mettmann