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Rückerstattung der Essensgelder in den Kitas

Liebe Eltern,liebe Personensorgeberechtigten,

mit der bedarfsorientierten Notbetreuung wurde an Sie als Eltern von Seiten der Landesregierung aus appelliert, dass Sie Ihr Kind nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Kindertagesstätten betreuen lassen sollten. Ihnen wurde das Vertrauen ausgesprochen, eigenverantwortlich mit der Betreuungssituation umzugehen. Aus der Erfahrung der ersten Woche können wir sagen, dass viele von Ihnen dem nachkommen und Ihr Kind an einzelnen, oft auch an mehreren Tagen in der Woche zuhause betreuen. Dafür danken wir Ihnen sehr.

Um Sie ein finanziell ein wenig zu entlasten, haben wir uns nun dazu entschieden, während der bedarfsorientierten Notbetreuung die Essensbeiträge (abzüglich des Sockelbeitrages) spitz mit Ihnen abzurechnen. Das bedeutet: Aus organisatorischen Gründen wird auch weiterhin im Voraus der reguläre Essensbeitrag von 64,50 Euro für Ihr Kind eingezogen. Zum Ende des Monats überprüft Ihre Kita-Leitung, wie oft Ihr Kind in diesem Zeitraum nicht mitgegessen hat und überweist Ihnen pro Mahlzeit 2,15 Euro zurück.

Für eine gute Planbarkeit möchte ich Sie allerdings bitten, einige Tage im Voraus in der Kita Bescheid zu geben, wenn Ihr Kind nicht mit isst. So kann in der Bestellung oder Zubereitung auf die veränderten Zahlen eingegangen werden. Diese Regelung gilt vorübergehend bis Ende der bedarfsorientierten Notbetreuung.

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich versichern, dass wir um Ihre Belastung wissen, Familie, Beruf und Betreuung unter einen Hut zu bringen. Wir hoffen sehr, dass der Zustand der bedarfsorientierten Notbetreuung nicht von Dauer ist und Selbsttests und Impfungen bald greifen.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Herzliche Grüße

i. A. Daniela Otten

Fachbereichsleitung Kitas

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