Möchten Sie gerne bei Ihren Eltern ausziehen?
Möchten Sie gerne mit anderen jungen Menschen zusammen wohnen?
Dann ist unsere Wohngemeinschaft vielleicht das Richtige für Sie.
Wohngemeinschaft heißt:
Mehrere junge Menschen leben zusammen in einer Wohnung.
Die Abkürzung dafür ist: WG.
Unsere Wohngemeinschaft heißt:
Ambulant betreute Wohngemeinschaft.
Betreute Wohngemeinschaft bedeutet:
Sie leben mit anderen junge Menschen zusammen in einer Wohnung.
Aber Sie bekommen Unterstützung von Betreuern oder Betreuerinnen.
Ambulant bedeutet:
Sie werden in Ihrer Wohnung unterstützt.
Der Betreuer oder die Betreuerin kommt zu Ihnen.
Die Abkürzung vom Betreuten Wohnen ist: BeWo.
So lebt man in einer WG
Jede Person hat ein eigenes Zimmer.
Die Küche benutzen alle Bewohner gemeinsam.
Das Wohnzimmer benutzen auch alle gemeinsam.
Das Bad teilen sich immer 2 Personen.
In einer WG kann man gemeinsam Zeit verbringen.
Zum Beispiel:
- Man kann zusammen fernsehen.
- Man kann gemeinsam etwas spielen.
- Man kann gemeinsam kochen.
Aber man kann auch in sein eigenes Zimmer gehen.
Wenn man alleine sein möchte.
Sie können in einer WG selbständig leben.
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterstützen Sie dabei.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen gerne
Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen bei diesen Dingen:
- Bei der Suche nach einer guten Wohngemeinschaft.
- Wenn Sie Leistungen bei Ämtern beantragen möchten.
- Beim Umgang mit Ihrem Geld.
- Wenn Sie in die Wohngemeinschaft ziehen
und Ihr Zimmer einrichten möchten. - Beim Wäsche waschen und Aufräumen Ihres Zimmers.
- Beim Einkaufen und Kochen.
- Bei Freizeit-Angeboten.
- Bei Problemen und Streit.
- Wir erstellen mit Ihnen zusammen einen Hilfeplan.
In dem Hilfeplan steht:
Was sind meine Ziele?
Was möchte ich lernen?
So wird die Wohngemeinschaft bezahlt
Der Landschafts-Verband Rheinland bezahlt das Betreute Wohnen.
Die Abkürzung dafür ist: LVR.
Betreutes Wohnen ist eine Hilfe für bestimmte Menschen:
- für Menschen mit körperlichen Behinderungen
- für Menschen mit geistigen Behinderungen
- für Menschen mit seelischen Behinderungen
Diese Menschen haben ein Recht auf die Hilfe.
Der Landschafts-Verband Rheinland bezahlt die Hilfe.
Die Hilfe heißt im Gesetz:
Eingliederungs-Hilfe.
Mehr Infos dazu stehen hier:
Im Gesetz Sozial-Gesetzbuch 12 im Paragraf 53.
Möchten Sie in einer Wohngemeinschaft leben?
Dann rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Wir helfen Ihnen gerne.
Das sind Ihre Ansprech-Partnerinnen
Sonja Schweizer
Telefon-Nummer: 0 15 20 – 18 71 00 8
E-Mail-Adresse: sonja.schweizer@awo-kreis-mettmann.de
Wir haben ein Faltblatt erstellt
Auf dem Faltblatt sind alle wichtigen Infos.
Sie können das Faltblatt hier herunterladen:
Die Aktion Mensch unterstützt die Wohngemeinschaften.
Erstellt von: AWO Büro Leichte Sprache Berlin
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013