Kita- und Schulassistenz unterstützen Kinder mit Förderbedarf
Wenn Kinder mit Förderbedarf eine Kindertagesstätte oder eine Regelschule besuchen, sind sie von Anfang an dabei. Sie erleben, was es bedeutet, Teil einer Gemeinschaft zu sein und dazuzugehören. Eine Kita- oder Schulassistenz oder auch Inklusionsbegleitung genannt unterstützt sie dabei. Wie alle anderen Kinder auch knüpfen sie Freundschaften und lachen, spielen und lernen gemeinsam. Das soziale Miteinander stärkt das Selbstvertrauen und gibt Sicherheit. Die Kinder lernen Mitgefühl zu entwickeln und Rücksicht zu nehmen. In einer inklusiven Gemeinschaft lernen alle Kinder, mit Unterschieden umzugehen und erleben, wie bereichernd Vielfalt sein kann.





Individuelle Unterstützung durch Kita- und Schulassistenz schafft echte Chancen
Mit einer Kita- oder Schulassistenz an ihrer Seite bekommen Kinder mit besonderem Förderbedarf genau die Hilfe, die sie brauchen. Das schafft Sicherheit und fördert neben der fachlichen auch die persönliche Entwicklung. Inklusionshelfer*innen sorgen dafür, dass niemand ausgeschlossen wird. So stärkt Inklusion den Zusammenhalt und hilft, Barrieren im Alltag abzubauen.
Sie möchten Kinder stärken und begleiten?
Werden Sie Kita- oder Schulassistenz und machen Sie einen echten Unterschied!
Haben Sie Freude daran, Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen? Möchten Sie dazu beitragen, dass jedes Kind dazugehören und sein Potenzial entfalten kann? Als Kita- oder Schulassistenz begleiten Sie Kinder mit besonderem Förderbedarf im Alltag einer Kita oder Regelschule. Sie fördern die Selbstständigkeit und helfen, wo Hilfe gebraucht wird.
Klingt das nach einer Aufgabe für Sie?
Dann bewerben Sie sich in nur 60 Sekunden über den Bewerbungsbutton unten rechts auf der Seite unter Inklusion! Oder über unsere Stellenangebote. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Kontakt
N.N.
Bereichsleiter Soziale Teilhabe
- 02104 9707 20
- inklusion@awo-kreis-mettmann.de
Jenny Lehmann
Koordination Inklusion
Schwerpunkt Pädagogik
- 02104 9707 15
- 0173 8857948
- inklusion@awo-kreis-mettmann.de
Holger Cramer
Koordination Inklusion
Schwerpunkt Verwaltung
- 02104 9707 15
- 0173 7635948
- inklusion@awo-kreis-mettmann.de
Hinweis: Wir beraten Sie gerne und kostenfrei! Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie bis zur Kostenzusage. Bitte melden Sie sich auch bei uns, wenn Sie unsicher sind, ob ihr Kind von uns unterstützt werden kann. Wir klären das.
Häufig gestellte Fragen
Wir sind spezialisiert auf Kinder, die kognitiven, sozialen und emotionalen Unterstützung benötigen.
Beispiele: Kinder mit ADHS, Autismus-Spektrum-Störung, körperlichen oder motorischen Einschränkungen oder Lernbehinderung
Eine Kita-Assistenz (auch Kita-Helfer*in oder Inklusionsbegleitung genannt) ist wertvoller Teil des Kita-Teams. Ihre Aufgaben umfassen alle nicht-pädagogischen Belange rund um den Kita-Alltag.
Beispiele:
- Betreuung der Kinder: Unterstützung bei der Gestaltung eines wertschätzenden, altersgerechten und abwechslungsreichen Kita-Alltags
- Unterstützung bei der Teilhabe: Sicherstellung, dass Kinder mit Förderbedarf an den Aktivitäten im Kindergarten teilnehmen können.
- Begleitung bei alltäglichen Dingen: Hilfe beim Essen, Trinken, Anziehen oder bei der Körperpflege.
- Hauswirtschaftliche Aufgaben: Begleitung bei den Mahlzeiten, Hygiene.
- Organisation: Mithilfe bei Ausflügen, Festen und Gruppenaktionen.
Eine Schulassistenz (auch Schulbegleitung oder Inklusionsassistenz genannt) begleitet Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf durch den Schultag. Die Schulassistenz kann in verschiedenen Modellen arbeiten, z. B. 1:1, 1:2, 1:3 oder als Klassenhelfer*in.
Beispiele:
- Unterstützung im Unterricht: Hilfe bei der Vorbereitung für den Unterricht, beim Verstehen von Aufgaben, Konzentration und Mitarbeit.
- Begleitung bei schulischen Aktivitäten: Begleitung bei Klassenfahrten, Ausflügen und anderen schulischen Veranstaltungen.
- Hilfe bei der Kommunikation: Vermittlung zwischen Schüler*innen, Lehrkraft und Eltern.
- Förderung der sozialen Teilhabe: Unterstützung bei der sozialen Integration der Schülerinnen in die Klassengemeinschaft.
- Unterstützung im Alltag: Hilfe bei körperlichen oder gesundheitlichen Aspekten wie beim Toilettengang oder An- und Ausziehen.
- Pädagogische Begleitung: Z. B. bei individuellen Förderstunden oder Verhaltenstraining
- Dokumentation und Berichterstattung: Sie dokumentieren die Fortschritte des Schülers und besprechen diese mit Lehrkräften und Eltern.
Kita-Assistenz:
Zunächst benötigen Sie ein ärztliches oder psychologisches Gutachten, das den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes beschreibt. Damit stellen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Nach der Bewilligung wird eine passende Assistenz für Ihr Kind organisiert.
Schul-Assistenz:
Auch hier ist eine ärztliche Diagnose Voraussetzung. Den Antrag auf Eingliederungshilfe stellen Sie beim zuständigen Jugendamt oder der Eingliederungshilfe im Kreis Mettmann. Besprechen Sie vorab mit Fachleuten, welche Schulform und Unterstützung Ihr Kind braucht. Das erleichtert den Antrag.
Wenn die Unterstützung für Ihr Kind nachgewiesen ist, haben Sie als Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf eine Assistenz. Die Kosten werden nach individueller Prüfung in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR), dem Jugendamt oder der Eingliederungshilfe im Kreis Mettmann übernommen.
Eine Beratung bei uns ist für Sie kostenfrei.
In diesen Fällen wird in der Regel eine Vertretung durch eine andere geschulte Assistenzkraft organisiert, sodass die Unterstützung Ihres Kindes möglichst nahtlos weiterläuft.