Transparenz
Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz – EntgTranspG zwischen Frauen und Männern räumt allen Beschäftigten der AWO Kreis Mettmann gemeinnützige GmbH einen individuellen Auskunftsanspruch ein, wenn sie in zumutbarer Weise eine Vergleichstätigkeit (gleiche oder gleichwertige Tätigkeit) benennen und ihr Auskunftsverlangen in Textform dem Betriebsrat einreichen. Der Auskunftsanspruch umfasst das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile. Der Auskunftsanspruch steht den Beschäftigten im zweijährigen Rhythmus zu, es sei denn, die auskunftsersuchende Person legt innerhalb des Zweijahreszeitraums eine wesentliche Veränderung der Voraussetzungen dar.
Mit dem EntgTranspG will der Gesetzgeber die Transparenz von Entgeltstrukturen verbessern und das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit in der Praxis sicherstellen. Ihren gesetzlichen Verpflichtungen folgend hat die AWO Kreis Mettmann gemeinnützige GmbH ihren Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit für die Geschäftsjahre 2017 – 2022 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Für nähere Informationen können sie den Bericht in der Rubrik Transparenz der Geschäftsführung einsehen.
Bericht herunterladen oder bequem online lesen.