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Das Ankommen erleichternLeichte Sprache

In der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW in Ratingen beraten wir geflüchtete Menschen nach ihrer Ankunft zu allen Fragen rund um ihr Aslyverfahren und verhelfen ihnen zu ihren Rechten, wenn es zu Problemen im Zusammenleben kommt.

In Velbert unterstützen wir Geflüchtete in allen Belangen des alltäglichen Lebens an ihrem neuen Wohnort.

Verfahrensberatung in der ZUE Ratingen

Die erste Ankunftsphase in Deutschland ist für Asylsuchende mit einem besonders hohen Beratungsbedarf verbunden. Das Asylverfahren ist kompliziert und nur durch eine fachkundige Begleitung kann gewährleistet werden, dass die Betreffenden das Verfahren hinreichend verstehen, den Stellenwert von Entscheidungen und deren Konsequenzen abschätzen und eigenverantwortlich ihre Rechte wahrnehmen können.Eine verantwortungsvolle Beratung und Aufklärung bezüglich ihrer Rechte, Pflichten und einzuhaltenden Fristen ist daher von besonderer Bedeutung.

Die AWO unterstützt deshalb im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Beratung von Flüchtlingen“ Geflüchtete bei der Antragstellung, erläutert ihnen Bescheide, bereitet sie auf die Anhörung vor und informiert sie über Fristen und Mitwirkungspflichten. Auch beim Umgang mit Ablehnungsbescheiden stehen wir beratend zur Seite.

Ebenso erläutern wir den Betroffenen die weiteren Prozesse der Zuweisung und Umverteilung auf Kommunen und der weiteren Unterbringung. Neben dieser Erstberatung erfolgt bei einem Umzug auch die Weitervermittlung an örtliche Anlaufstellen, die eine weitere Unterstützung gewährleisten und weiterhin Orientierung sicherstellen.

Die Verfahrensberatung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband im Kreis Mettmann.

Dezentrale Beschwerdestelle in der ZUE Ratingen

Jeder Flüchtling hat das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung, Versorgung und Betreuung. Die Unterbringungssituation in den Landeseinrichtungen ist jedoch oftmals mit einem hohen Konfliktpotential verbunden. Neben landesweit einheitlichen Qualitätsstandards ist es daher wichtig, den Menschen Zugang zu einer unabhängigen Beratungsstelle zu ermöglichen.

Mit einer unabhängigen Beschwerdestelle, welche die Verfahrensberatung ergänzt, verschafft die AWO den Asylsuchenden das notwendige Gehör und trägt dafür Sorge, dass auftauchende Probleme auch an die richtigen Stellen adressiert und bearbeitet werden.

Bei kleineren Alltagsbeschwerden vermittelt die Beschwerdestelle und unterstützt die möglichst unmittelbare Problemlösung vor Ort. Zudem trägt sie dafür Sorge, dass auch die besonderen Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Kinder und allein reisende Frauen berücksichtigt werden.

Flüchtlingsberatung im AWO Stadtteilzentrum Velbert

Auch nach dem Umzug von einer Zentralen Unterbringungseinrichtung in eine Kommune ist das Leben von Flüchtlingen kein einfaches. Für viele ist nach wie vor das Asylverfahren und die ungewisse Zukunft sehr belastend. In den Unterkünften der Kommunen gestaltet sich das Leben auf engem Raum zumeist als Herausforderung und auch der lang ersehnte Umzug in eine eigene Wohnung benötigt zunächst einmal Unterstützung. Hinzu kommen Sprachprobleme, die Betreuung und der Schulbesuch von Kindern, der Dschungel deutscher Behörden, ein kulturell fremdes Umfeld, der Wunsch eine Arbeit zu finden…

Die Flüchtlingsberatung des AWO Stadtteilzentrums in Velbert-Mitte begleitet und unterstützt deshalb geflüchtete Menschen in allen Belangen des Alltags.

Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus

Rassismus ist in unserer Gesellschaft leider noch immer allgegenwärtig. Auch im Kreis Mettmann gehört rassistische Diskriminierung zum Alltag vieler Menschen – ob bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche, bei Behördengängen, in der Schule oder in der Öffentlichkeit. Durch die Beratungsstelle gegen Alltagsrassismus Betroffene eine zentrale Anlaufstelle: Wie sollte ich mich im Fall einer rassistischen Diskriminierung verhalten und wie kann ich mich dagegen wehren? Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle leisten Hilfestellung, informieren über mögliche rechtliche Schritte und begleiten zu Terminen. Neben der Beratungstätigkeit stellt daher die Präventionsarbeit einen zentralen Bestandteil des Projekts dar. Gemeinsam mit Schulen und anderen Bildungsträgern können Workshops zum Rassismus sensiblen Umgang miteinander durchgeführt werden und auch die Mitarbeitenden von öffentlichen Institutionen können diesbezüglich geschult werden. Das Gemeinschaftsprojekts von AWO, Caritas, Diakonie, Deutschem Roten Kreuz sowie dem Paritätischen wird vom Kreis Mettmann finanziert. hier.

Ihr Ansprechpartner:

Markus Zinecker 
Fachbereichsleitung
Tel.: 02104 – 97 07 20
E-Mail: markus.zinecker@awo-kreis-mettmann.de 

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