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+++ Neuerungen bei Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen +++ Elternbriefe des Familienministeriums NRW +++

Liebe Eltern,

wie sie wahrscheinlich bereits den Medien entnommen haben, hat das Familienministerium NRW eine Änderung bezüglich der Betreuung von Kindern beschlossen, deren Eltern systemrelevante Tätigkeiten ausüben. Ab heute, 23. März, dürfen sogenannte “Schlüsselpersonen”, also beispielsweise medizinisches Personal oder Polizisten, Feuerwehrleute, etc., ihre Kinder auch in die Kitas bringen, wenn nur ein Elternteil als Schlüsselperson tätig ist. Dies gilt aber nur unter strengen Regeln, die geprüft werden.

Ausdrücklich betont das Familienministerium: “Aus Infektionsschutzgründen sollte die Inanspruchnahme dieser Neuregelung auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur dann in die Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege, wenn Sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts organisieren können. Tragen Sie zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei, indem Sie die Kinderzahl in den Betreuungsgruppen nicht größer machen als unbedingt erforderlich. Beachten Sie auch das mit jedem zusätzlichen Kontakt außerhalb der Familie steigende Infektionsrisiko für Ihr Kind und Ihre Familie. Bitte denken Sie auch an die Gesundheit und das Wohl der Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.”

Wir bitten Sie, die Aufforderung zur kritischen Prüfung des Betreuungsanspruchs ernst zu nehmen.

Im folgenden finden Sie die bisherigen Elternbriefe des Familienministeriums NRW

20200317-Elternbrief-Nr.1_Dank-und-Informationen_Offizielle-Information-Land-NRW17.03.2020-1Herunterladen
20200317-Elternbrief-Nr.2_privat-organisierte-Kinderbetreuung_Offizielle-Information-Land-NRW17.03.2020-1Herunterladen
Elternbrief-Nr.-3_Appell-zur-Neuregelung-bei-den-Schlüsselpersonen-1Herunterladen
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