Kita-Notbetreuung für Kinder alleinerziehender Eltern
Liebe (alleinerziehende) Eltern,
seit heute, Montag, 27. April 2020, gilt eine erweiterte Notbetreuung in den Kindertagesstätten. Alleinerziehende Eltern, die nicht in einer sogenannten Schlüsselbranche tätig sind, bzw. zur Gruppe der Schlüsselpersonen gehören, können ihre Kinder zur Notbetreuung in einer Kita anmelden. Ein paar Voraussetzungen gibt es dennoch. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit Ihrer Kita auf. Das Informationsblatt des NRW-Familienministeriums finden Sie, wenn Sie diesem Link folgen.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund,
Ihre AWO Kreis Mettmann gGmbH