Update für die Kitabetreuung am kommenden Montag den 16.03.20
Die AWO Kitas sind ab Montag für eine Not-Betreuung unter folgenden Voraussetzungen geöffnet.
- Zugehörigkeit der Eltern zu folgenden Berufsgruppen:
Beschäftigte aller Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stelle von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. - Als Eltern haben Sie keinerlei anderweitige private Betreuungsmöglichkeit. Zudem kann Ihr Arbeitgeber Ihnen keine flexiblen Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung, die eine Inanspruchnahme der Betreuung in der Kita nicht notwendig machen, anbieten, z.B. Homeoffice.
- Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Dienstvorgesetzten, die die folgenden beiden Aspekte beinhaltet:
– Sie gehören zu einer in Punkt 1 benannten Beschäftigtengruppen
– Sie sind auf Ihrer Arbeitsstelle unentbehrlich und es besteht keinerlei Möglichkeit flexibler Arbeitszeiten oder der Arbeit im Homeoffice.
Dieser Nachweis ist bis spätestens Mittwoch, den 18.03. zu erbringen. Bei Nichtvorlage ist keine weitere Betreuung der Kinder möglich. - Das Betreuungsangebot gilt nur für Alleinerziehende der in Punkt 1 benannten Gruppen oder für Familien, bei denen nachweislich beide Elternteile in den beschriebenen Bereichen tätig sind.
Wenn die oberen 4 Anforderungen erfüllt sind, dürfen Kinder nur unter folgenden Bedingungen die Einrichtung betreten:
-die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf
-die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen
-die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Haben sich die Kinder in den Risikogebieten aufgehalten müssen 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sein und zu keiner Zeit zeigten sie Krankheitssymptome.
Zum Wohle aller bitten wir um einen verantwortungsvollen Umgang dieser behördlichen Anweisung.
Unsere Mitarbeitenden vor Ort sind angewiesen Kindern den Einlass zu verwehren, sollten die Voraussetzungen nicht gegeben sein. Wir bitten hier um ihr Verständnis und um gegenseitige Rücksichtnahme und Solidarität.
Bleiben Sie gesund!