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Link Allgemeine Sprache Vielleicht möchten Sie gerne selbständig wohnen:

  • alleine
  • mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin
  • mit Ihrem Kind oder Ihren Kindern

Vielleicht brauchen Sie aber im Alltag etwas Unterstützung.

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Dann ist vielleicht das Ambulante Betreute Wohnen für Sie das Richtige.

Betreutes Wohnen bedeutet:

Sie wohnen alleine oder in einer Wohngemeinschaft.

Aber Sie bekommen Unterstützung von Betreuern oder Betreuerinnen.

Ambulant bedeutet:

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Sie werden in Ihrer Wohnung unterstützt.

Der Betreuer oder die Betreuerin kommt zu Ihnen.

Die Abkürzung vom Betreuten Wohnen ist: BeWo.

 

Wir arbeiten gemeinsam an Ihren Zielen und Wünschen.

Wir können Sie beraten und mit Ihnen sprechen.

Wenn Sie Hilfe brauchen.

 

Diese Menschen unterstützen wir

  • Menschen, die alleine wohnen möchten
  • Menschen, die in einer Wohngemeinschaft wohnen möchten
  • Eltern, die Unterstützung brauchen
    Diese Hilfe für Eltern heißt: Begleitete Elternschaft.

 

 

 

 

Die Betreuer und Betreuerinnen helfen Ihnen gerne

In diesen Bereichen können die Betreuer und BetreuerinnenBild Leichte Sprache

Ihnen helfen:

  • Hilfe beim Wohnen
    Zum Beispiel:
    Einkaufen, Kochen, Saubermachen

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  • Hilfe bei der Arbeit und bei der Freizeit
    Zum Beispiel:
    Hobbys, Arbeit finden, Freunde und Freundinnen

 

 

  • Hilfe bei der GesundheitBild Leichte Sprache
    Zum Beispiel:
    Arzt-Besuche, Hilfsmittel besorgen, Gespräche

 

  • Hilfe bei Ämtern und GeldBild Leichte Sprache
    Zum Beispiel:
    Anträge ausfüllen, Termine bei Ämtern, Umgang mit Geld

 

So wird das Betreute Wohnen bezahlt

Der Landschafts-Verband Rheinland bezahlt das Betreute Wohnen.

Die Abkürzung dafür ist: LVR.

Betreutes Wohnen ist eine Hilfe für bestimmte Menschen:

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  • Für Menschen mit körperlichen Behinderungen
  • Für Menschen mit geistigen Behinderungen
  • Für Menschen mit seelischen Behinderungen

Diese Menschen haben ein Recht auf die Hilfe.

Der Landschafts-Verband Rheinland bezahlt die Hilfe.

 

 

 

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Die Hilfe heißt im Gesetz:

Eingliederungs-Hilfe.

Mehr Infos dazu stehen hier:

Im Gesetz Sozial-Gesetzbuch 12 im Paragraf 53.

 

Das ist Ihr Ansprech-Partner

Hans DunckerBild Leichte Sprache

Telefon-Nummer: 0 15 20 – 16 59 12 9

E-Mail-Adresse: hans.duncker@awo-kreis-mettmann.de

 

Wir haben ein Faltblatt erstellt

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Auf dem Faltblatt sind alle wichtigen Infos.

Sie können das Faltblatt hier herunterladen.

Erstellt von: AWO Büro Leichte Sprache BerlinLogo Leichte Sprache

Die Bilder sind von:

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V.

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

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